Einmal Zurück bitte

Katja Weituschat

Katja Weituschat

Die Unterschrift unter dem neuen Arbeitsvertrag ist gerade erst getrocknet. Die ersten Vorbereitungen zum Umzug in Richtung Auslandsjob gestartet.

Nicht selten packen einige ihre „sieben Sachen“, um außerhalb der EU ihr Glück zu finden. Die Gründe dafür sind recht unterschiedlich, das Prozedere sollte jedoch optimalerweise ziemlich gleich ablaufen. Zumindest aus unserer Sicht.

Denn für den – geplanten oder ungeplanten – Fall, dass die Auswanderer nach einem Jahr oder später die dauerhafte Heimreise starten, beginnen wir unsere Unterstützung am liebsten mit einem „Das ist doch kein Problem. Das lässt sich als Umzugsgut abfertigen.“

Dazu sollten die aus Deutschland mitgenommenen Gebrauchsgegenstände bereits bei der Ausfuhr so genau wie möglich in den Zollpapieren auftauchen. Eindeutige Wiedererkennungsmerkmale, wie Rahmengestellnummern bei Fahrrädern, dürften spätestens bei der Wiedereinfuhr jedem Zöllner ein erleichterndes Lächeln auf die Lippen zaubern.

Gleiches gilt für die behördlichen Ab- und Anmeldungen an den Wohnorten sowie dem schriftlichen Nachweis darüber, tatsächlich mindestens zwölf Monate seinen Lebensmittelpunkt im EU-Ausland gehabt zu haben (oder zumindest fest vorgehabt zu haben). Alles nicht die einzigen Bedingungen, um seine persönlichen Habseligkeiten abgabenfrei einzuführen, aber immerhin sehr bedeutungsvolle, die sich bereits bei der Auswanderung mitplanen lassen.

Damit aus einem Goodbye im Bedarfsfall ein freudiges Hello again werden kann.